EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie überarbeiten!
Familienbetriebe Land und Forst appellieren an Bundesregierung
Berlin, 29.04.2026. Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie warnen die Familienbetriebe Land und Forst vor erheblichen unverhältnismäßigen strafrechtlichen Risiken für die Land- und Forstwirtschaft.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Ausweitung der Strafbarkeit auf sogenannte Eignungsdelikte. Danach soll bereits die abstrakte Möglichkeit eines Schadenseintritts für eine Strafbarkeit ausreichen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Hinzu kommt die Einführung unbestimmter Begrifflichkeiten wie „Ökosystem“ als Schutzgut im Strafrecht, die erhebliche Rechtsunsicherheiten schaffen.
Besonders problematisch ist zudem das Zusammenspiel des Gesetzentwurfs mit der Wiederherstellungsverordnung (W-VO). In der Kombination drohen erhebliche zusätzliche strafrechtliche Risiken für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Unsere Betriebe geraten dadurch zunehmend unter Generalverdacht und werden zu Unrecht kriminalisiert. Wir appellieren daher dringend an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der EU-Richtlinie einzusetzen.
„Wer die wirtschaftenden Menschen im ländlichen Raum unter Generalverdacht stellt und kriminalisiert, muss sich nicht wundern, wenn das Vertrauen dieser Menschen in Parteien und Institutionen zunehmend verloren geht“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
