Brandenburg setzt Vollzug des NRL aus
Künftige Bundesregierung muss in Brüssel nachziehen
Berlin, 26. Februar 2025.
Die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen die Entscheidung des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, den Vollzug der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) vorläufig auszusetzen. Brandenburg hat mit der Aussetzung des Vollzugs die richtige Entscheidung getroffen. Der Vorsitzende Max von Elverfeldt betont: „Solange rechtliche Vorgaben dazu, wie diese Verordnung konkret umgesetzt werden soll, sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Bundesebene fehlen, ist eine praxisgerechte Umsetzung nicht möglich.“
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern daher die künftige Bundesregierung auf, sich in Brüssel klar für die Rücknahme oder zumindest eine grundlegende Überarbeitung der NRL einzusetzen. Diese Verordnung ist in ihrer jetzigen Form nicht umsetzbar, da sowohl klare rechtliche Rahmenbedingungen als auch eine verlässliche Finanzierung fehlen. „Die künftige Bundesregierung muss in Brüssel wieder mehr Entschlossenheit zeigen. Eine Verordnung, die nicht finanzierbar und rechtlich unausgereift ist, gefährdet das Vertrauen in die Politik und die Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
Wiederherstellungsmaßnahmen müssen auf freiwilliger Basis und im Rahmen partnerschaftlicher Kooperationen erfolgen. Zwangsmaßnahmen oder unklare Auflagen würden nicht nur Betriebe belasten, sondern auch sinnvolle Naturschutzmaßnahmen verhindern. „Wir erwarten ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, dass Eingriffe in das Eigentum und die wirtschaftliche Tragfähigkeit unserer Betriebe nicht akzeptabel sind“, so Elverfeldt weiter.
Die Familienbetriebe Land und Forst stehen bereit, sich aktiv in den politischen Dialog einzubringen und fordern die künftige Bundesregierung auf, sich endlich entschieden für eine verlässliche und praxistaugliche Lösung auf EU-Ebene einzusetzen.