Scheitern der Düngenovelle: Familienbetriebe Land und Forst mahnen praktikable Lösungen an
Verursachergerechtes Düngerecht und Abbau bürokratischer Hürden gefordert
Berlin, 15. Januar 2025.
Die Familienbetriebe Land und Forst nehmen das Scheitern der Verhandlungen zur Düngenovelle mit Besorgnis zur Kenntnis. Aus Sicht des Verbands bleibt dringende Handlungsbedarf, den landwirtschaftlichen Betrieben endlich eine praxistaugliche und zukunftsorientierte Perspektive zu bieten.
„Die jüngsten Entwicklungen zeigen erneut, dass zentrale Anliegen der Landwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Unsere Betriebe brauchen eine verursachergerechte Regulierung und einen Abbau unnötiger Bürokratie. Insbesondere die Stoffstrombilanzverordnung ist ein Symbol für Überregulierung, die Betriebe unverhältnismäßig belastet“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
Die Unionsländer hatten in den Verhandlungen deutliche Forderungen formuliert: Eine ersatzlose Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung sowie ein Wirkungsmonitoring, das gezielt zur Überprüfung der Düngeverordnung dient und Betrieben in nitratbelasteten Gebieten, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, Entlastungen ermöglicht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war jedoch lediglich bereit, die Stoffstrombilanzverordnung im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zu prüfen, ohne diese vorher aufzuheben.
Die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren in diesem Zusammenhang, dass Deutschland bei der Umsetzung europäischer Vorgaben immer wieder deutlich über das geforderte Maß hinausgeht. „Mit der Stoffstrombilanzverordnung wurde ein bürokratisches Instrument eingeführt, das von der EU-Kommission nicht verlangt wird. Dass der Bund dennoch daran festhält, zeigt einmal mehr, wie stark das sogenannte Gold Plating die deutschen Betriebe belastet. Statt praxisgerechter Lösungen werden sie mit zusätzlichen Auflagen konfrontiert, die in anderen EU-Staaten keine Anwendung finden“, so Elverfeldt.
„Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und praktikable Regelungen. Ein Monitoring muss zielgerichtet und gerechtfertigt sein. Das ist es nur, wenn gesetzlich geregelt ist, dass Betriebe in nitratbelasteten Gebieten, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von den Einschränkungen bei der Düngung befreit werden. “ führt Elverfeldt aus.