Neues Bundeswaldgesetz – Sind die Regierungspläne verfassungsgemäß? – Forstverbände legen Gutachten vor
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes gerät zunehmend in die Kritik. Der derzeit in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf hat vielfach Widerspruch hervorgerufen: Er drängt die Holzproduktion als häufig einzige Erlösquelle der Waldeigentümer in den Hintergrund und versucht diese durch detaillierte Vorschriften und die Androhung drakonischer Strafen (bis zu 1 Jahr Gefängnis!) in ihren Eigentumsrechten zu beschränken.
Die Verbände AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst haben daher mit Unterstützung der Betriebsleiterkonferenz, dem Zusammenschluss der Erwerbsforstbetriebe innerhalb der AGDW, ein juristisches Gutachten bei der auf Verfassungsrecht spezialisierten Kanzlei Dombert in Düsseldorf in Auftrag gegeben, um den aktuellen Referentenentwurf auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.
Das Ergebnis möchten wir Ihnen gerne vorstellen am:
Mittwoch, 17. Januar 2024
11.30-12.30 Uhr
Ort: Online-PK, auf Wunsch gerne auch Präsenz-PK in Berlin
Ihre Gesprächspartner sind:
Tobias Roß, Partner bei Dombert Rechtsanwälte
Prof. Andreas Bitter, Präsident des Verbands AGDW – Die Waldeigentümer
Max von Elverfeldt, Bundesvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst
Karl-Joachim Baron von Brandenstein, Sprecher der Betriebsleiterkonferenz (BLK), Forstverwaltung Hohenstein
Wir bitten um Ihre Anmeldung mit Angabe der Präferenz, ob eine Präsenz-Teilnahme in Berlin oder eine Online-Teilnahme gewünscht wird. Den Online-Link senden wir Ihnen rechtzeitig zu.
Mit besten Grüßen
Jürgen Gaulke Franziska Strasoldo
AGDW – Die Waldeigentümer Familienbetriebe Land und Forst