Nachbesserungsbedarf beim Entwurf zum Wachstumschancengesetz
Berlin, 20.10.2023. „Land- und Forstwirte durch die Hintertür von der Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter auszuschließen, ist inakzeptabel und stellt eine gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige dar.“ so Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Hauptverband landwirtschaftlicher Buchstellen e.V. (HLBS) und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) anlässlich des Beginns der parlamentarischen Beratungen zum Wachstumschancengesetz. „Der Ausschluss der Branche von der im Gesetzentwurf enthaltenen Investitionsprämie über einen Rückgriff auf europarechtliche Verordnungen ist nicht hinzunehmen. Die Land- und Forstwirtschaft ist wie keine andere Branche dem Klimawandel und den damit verbundenen volatilen Märkten unterlegen. Dadurch muss die Branche mit extremen Gewinnschwankungen kalkulieren. Sollte der Weg über die Klimaschutz-Investitionsprämie verwehrt bleiben, bedarf es einer Entfristung der Tarifermäßigung gemäß § 32 c) EStG.“ Diese Tarifermäßigung ist eine vorübergehend bis 2022 anwendbare Regelung, die sich innerhalb dieses Zeitraums bewährt und etabliert hatte.
Elverfeldt weiter: „Der Entwurf versäumt Verbesserungen vor allem bei PV-Freiflächenanlagen. Die bewertungsrechtliche Zuordnung der Flächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen für die Grundsteuer sowie die Erb- und Schenkungssteuer ist derzeit nur für Flächen mit Agri-PV gegeben. In der Nutzung einer Freiflächen-PV sieht die Finanzverwaltung eine gewerbliche Nutzung und ordnet sie daher dem Grundvermögen zu. Die dadurch entstehenden erheblichen steuerlichen Nachteile halten Betriebe von entsprechenden Investitionen ab. Hier bedarf es schneller Planungssicherheit für die Betriebe, wenn das politische Ziel der erneuerbaren Energiegewinnung erreicht werden soll, zumal die Freiflächen nach Beendigung der PV-Nutzung wieder land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.“
Die im Gesetz enthaltene Absenkung des Pauschalierungssatzes gemäß § 24 III S. 1 Nr. 3 UStG von derzeit 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent lehnt Elverfeldt ab: „Die Berechnungsgrundlage für den Durchschnittssteuersatz unterliegt systematischen Fehlern, die zu einer signifikanten Unterschätzung des Pauschalierungssatzes und damit zu einer bewussten Benachteiligung kleiner und mittlerer Betriebe führt. Darin liegt aus unserer Sicht ein Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung vor. Dies muss zwingend korrigiert werden. Nach uns vorliegenden Berechnungen muss der Durchschnittssatz erhöht statt weiter gesenkt werden.“
Elverfeldt fordert außerdem: „Investitionsanreize müssen auch in der Land- und Forstwirtschaft gesetzt werden, um die Branche zukunftsfähig aufzustellen. Wir brauchen daher eine Anhebung der Gewinngrenze für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen gemäß § 7 EstG von bisher 200.000 Euro auf 300.000 Euro.“
Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung der Buchführungsgrenze auf 800.000 Euro und die Anhebung der Umsatzsteuerberechnungsgrenze nach berechneten Entgelten auf ebenfalls 800.000 Euro begrüßt Elverfeldt, mahnt aber: „Da auch die Umsatzgrenze gemäß § 24 I 1 UStG in Anlehnung an die Umsatzgrenze des § 20 S. 1 Nr. 1 UStG eingeführt worden ist, braucht es einen Gleichlauf der Umsatzgrenzen und damit auch eine Anhebung des Grenzwerts auf 800.000 Euro.“
Die Familienbetriebe Land und Forst sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Unsere Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Unser Ziel ist es, Mehrwert für unsere Gesellschaft zu schaffen und das Bewusstsein für die Anliegen von familiengeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Der Verband setzt sich daher für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit engagieren sich die Familienbetriebe Land und Forst für eine verantwortungsvolle und generationsgerechte Politik.